Arbeitsgemeinschaft
Konstruktive Trennung und Scheidung München-Land

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Mediation – die alternative Art einen Konflikt zu lösen

Mediation ist ein Vermittlungsverfahren zur Konfliktlösung, das sich auch in Deutschland immer mehr etabliert.

Der Begriff „Mediator“ stammt aus dem Anglo-Amerikanischen und bedeutet soviel wie „Vermittler“ (to mediate = vermitteln). Mediation ist also die Vermittlung durch eine neutrale Person, die außerhalb des Konflikts steht.

Mediation wird u.a. im Bereich von Trennung und Scheidung erfolgreich eingesetzt. Hier sind Familien oft aussergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt. Die Mediation hilft Konflikte auf diesem Gebiet nicht eskalieren zu lassen und gemeinsam praktikable Regelungen und Lösungen für die unterschiedlichsten Situationen zu finden.

Obwohl auch ganz alltagliche Themen Gegenstand der Mediation sein können, geht es häufig um ...

- die Regelung des Sorgerechts,
- die Vereinbarung von Umgangsregelungen für die Kinder,  oder um
- die Aufteillung von Haushalt und Vermögen.

Die Mediatorin unterstützt als aussen stehende allparteiliche Person Paare, die sich getrennt haben, professionell und konstruktiv eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten. Dabei ist die Mediatorin am Konfliktgeschehen unbeteiligt, aber für den Ablauf verantwortlich. Die Beteiligten erarbeiten gemeinsam und selbstverantwortlich eine Lösung.

 Das Mediationsverfahren gliedert sich in fünf Phasen: 

  • Die erste Phase besteht zunächst aus dem gegenseitigen Kennenlernen und einem Abfragen des Konflikts. Ziele und Erwartungen der Beteiligten werden dargelegt. Die Mediatorin erläutert das Verfahren der Mediation, was auch eine Abklärung der Kosten und des Zeitplans und eine Einigung über die Grundregeln der Mediation (Vereinbarung des Mediationsvertrages) beinhaltet. Fragebögen und Unterlagen werden verteilt, die die Beteiligten bis zur nächste Sitzung bearbeiten.
  • Anschließend erarbeitet die Mediatorin mit den Beteiligten die Themenbereiche, die einer Regelung bedürfen und die Reihenfolge ihrer Bearbeitung.
  • In der nächsten Phase werden die strittigen Themenbereiche bearbeitet, indem mit Unterstützung der Mediatorin die unterschiedlichen Sichtweisen dargestellt werden, sowie Wünsche, Sorgen, Interessen geklärt.
  • Sodann werden für die Konflikte gemeinsame Lösungsmöglichkeiten gesammelt und unter Vermittlung der Mediatorin eine für alle akzeptable Lösung der Konflikte erarbeitet.
  • Zuletzt bringt die Mediatorin die einverständliche Lösung des Konflikts in eine rechtsverbindliche Form, der Vertrag wird abgefasst und von allen Konfliktparteien unterzeichnet.

Dabei gelten folgende Grundprinzipien der Mediation:

Jeder entscheidet selbst, ob er an einer Mediation teilnehmen will. Er kann die Mediation zu jeder Zeit abbrechen. Alle Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Mediatorin ist allparteilich.

Die Mediatorin kann die Parteien jedoch nicht vor Gericht vertreten. In einem gerichtlichen Scheidungsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung  jedoch trotz Mediation gesetzlich vorgeschrieben.

Im Falle einer Scheidung bietet Ihnen unsere Arbeitsgemeinschaft die Möglichkeit,  von einer Mediatorin und einer Fachanwältin für Familienrecht, gleichzeitig betreut zu werden.

Duch die Vorbereitung einer einvernehmlichen Lösung im Rahmen einer Mediation haben Sie in der Regel einen Kostenvorteil gegenüber einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht. Zusätzlich können Sie Zeit sparen, jahrelange belastende Auseinandersetzugen vermeiden, eine positive Beziehung aufbauen und damit auch gesundheitliche Vorteile erlangen!

Der Mediationsprozess erfordert stets mehrere Sitzungen bis zur Konfliktlösung. Die genaue Anzahl richtet sich nach Anzahl und Komplexität der Konflikte

Ihre Ansprechpartnerin dazu:

Mediatorin Gisela Lobach

Als besonderen Service bietet die Mediatorin aus Ottobrunn bei München Mediationstermine auch abends und am Wochenende an.

Auf Wunsch können die Sitzungen auch bei Ihnen zu Hause statt finden!